Heiko Trefzger
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Bei einer größeren Bestellung von KANN Terrassenplatten beinhaltet eine von insgesamt 14 Palette falsche Betonplatten und wurde falsch ausgezeichnet
Der Kunde bei Lieferung die Auszeichnung überprüft und ist davon ausgegangen, das sie dem Inhalt entspricht, was aber nicht der Fall ist
Der Kunde lässt die Platten einbauen und hat nicht nur den "Schaden" der falsch gelierten Steine, sondern auch den des Mehraufwands der Handwerker, die den farblichen Unterschied erstmals nicht ausmachen konnten und ebenfalls erst davon ausgegangen, dass einheitliche Ware geliefert worden ist.
Der Kunde wendet sich an Götz & Moriz. Götz & Moriz verweist auf den Hersteller KANN.
Der Kunde wendet sich an KANN. KANN verweist erst auf die Tatsache, dass die Beschwerde zu spät kommt und dann auf den Vertragspartner. Götz und Moritz.
Der Kunde macht einen pragmatischen Lösungsvorschlag, um den entstandene Schaden zu teilen und ist dabei selbst bereit, einen Teil zu trage, obwohl er diesen nicht verschuldet hat.
KANN lehnt diesen Vorschlag ab und der KANN Mitarbeiter teilt im Nachhinein mit, dass er nicht der korrekter Ansprechpartner ist.
Der Kunde wendet sich daraufhin an den KANN Kundendienst und der gleiche Ansprechpartner, der laut eigener Aussage nicht der korrekte ist, antwortet wieder.
Der Kunde bittet um gemeinsame Klärung mit Götz & Moriz und KANN; um die Zuständigkeiten und die Verantwortung zu klären.
KANN und Götz & Moriz ignorieren das Kundenanliegen und teilen mit, dass die Angelegenheit erledigt sei und ignorieren den Kunden fortan.
Fazit:
Die Fragen des Kunden nach Zuständigkeit und Verantwortung bleiben ungeklärt.
Es wird offensichtlich mit der alleinigen Begründung des Zeithorizonts (in den eine Pandemie fällt, aufgrund der sich im Übrigen Lieferanten stets für Nichtlieferungen gerechtfertigt haben) erwartet, dass der Kunde den entstandenen Schaden selbst trägt, den er nicht zu verantworten hat.
Der Kundendienst von KANN funktioniert nicht, da er lediglich dem Mitarbeiter, der sich nicht für zuständig erklärt hat, das Anliegen weiterleitet.
KANN und Götz & Moritz nehmen lieber einen Reputationsschaden und verhältnismäßig hohen Kommunikationsaufwand in Kauf, als auf die durch den Kunden vorgeschlagene Minimallösung einzugehen oder selbst einen Vorschlag zu unterbreiten.
Ich kann KANN aufgrund des unbefriedigenden Kundenservices nicht empfehlen.